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Aktuelle Nachrichten und Veröffentlichungen


Weitere aktuelle Nachrichten auf den Seiten unseres anwaltlichen Kooperationspartners
RA Dr. Hartung (link)

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RA Dr. Hannes Hartung gründete zum 01.09.2011 mit Rechtsanwälten und Steuerberatern in München, Berlin, Freiburg und Hamburg die nationale Kooperation THEMIS | Private Clients Culture.
Art Wealth hat sich daher entschlossen, die exklusive Kooperation künftig mit der Kanzlei
THEMIS Rechtsanwälte Steuerberater fortzuführen.
Weitere Informationen zum Wechsel des Kanzleisitzes  finden Sie unter
http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/nachrichtkanzleien/2011/08/private-clients-kooperation-startet-an-vier-standorten

sowie unter www.themispartners.de.


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RA Dr. Hannes Hartung wird künftig als ständiger freier Mitarbeiter
in dem national führenden Magazin
www.kunstmarkt.com
publizieren, dies auch unter eigener Präsenz (
www.kunstanwalt.com )

Seinen ersten Beitrag zu den Verschärfungen der Aufzeichnungspflichten
für den Kunsthandel finden Sie unter

http://www.kunstmarkt.com/pageswis/kunst/_id160679-/recht_u_steuer_bericht.html?_q=%20


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Rezension von Herrn Uwe Kraus zum Tagungsband "Raubkunst und Restitution"
(mit Beitrag von RA Dr. Hannes Hartung) in DAVID, jüdische Kulturzeitschrift,
abzurufen unter
http://david.juden.at/2008/77/rezensionen/9_kraus.htm

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Die Königliche Rüstkammer zu Stockholm (Schweden) veranstaltet vom 29.- 31. Mai 2008 ein
internationales Symposium zum Thema Kriegsbeute.  In der Einladung der Könglichen Rüstkammer heißt es:

War Booty - a common European cultural heritage

29–31 May 2008

The Royal Armoury in Stockholm, Sweden will host a symposium on the theme of war booty in European collections, from 29 May to 31 May, 2008. The aim of this symposium is to shed light on the subject and generate further understanding and knowledge of war booty in European collections, with the aid of experts and scholars from museums, universities, libraries and archives.
We hope that the outcome will be a network for future research and cooperation.

Herr RA Dr. Hannes Hartung wird dort als key note speaker ein Impulsreferat zur völkerrechtlichen
Entwicklung des Beuterechts vom 15.- 20. Jahrhundert geben.


- Weitere Informationen zum Thema Kriegsbeute hier (als PDF)


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Seminar des Departments Kunstwissenschaften der LMU München im Sommersemester 2008
mit RA Dr. Hannes Hartung, RD Robert Kirchmaier und RA Dr. Stefan Ventroni

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Rezension von RA Dr. Hannes Hartung über das Buch von Fischer/ Reich: Der Künstler und sein Recht bei der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) vom 7. März 2008,
Nr. 11/ 2008 , S. 740

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Carl Sonnenschein Preis 2007

RA Dr. Hannes Hartung erhält am 13.01.2008 in Würzburg den Carl- Sonnenschein-Gedächtnispreis für seine Disseratation "Kunstraub in Krieg und Verfolgung".

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"System der Unantastbarkeit"

Der Artikel von Kathrin Sachse im FOCUS Nr. 49 berichtet über eine weitere Fassung des oben wiedergegebenen Bildnisses von Renoir und den Schwierigkeiten des Sammlers, dieses im Werksverzeichnis zu platzieren. Dieser Beitrag  enthält eine ausführliche Stellungnahme von RA Dr. Hannes Hartung über die Echtheit von Gemälden, Werksverzeichnisse und Katalogisten (FOCUS Nr. 49/ 2007, S. 64, 66f.).

Link auf den Artikel bei FOCUS Online

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Rezension von RA Dr. Hannes Hartung zum Handbuch Kunstrecht von Ebling/ Schulze bei der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) vom 8. Oktober 2007, Nr. 41/ 2007 , S. 2975 f.

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Herzliche Einladung zur Pressekonferenz
"Raubkunst und Restitution" am 11. September 2007 in Berlin
anlässlich der Veröffentlichung des Tagungsbands
mit einem Beitrag von RA Dr. Hannes Hartung

Forum


1. Konferenz: Klare Fristen und Gesetze bei NS-Raubkunst

Die Restitution von NS-Raubkunst in Deutschland könnte nach Ansicht des Kunstanwalts Hannes Hartung durch Verjährungsfristen deutlich beschleunigt werden. "Wir brauchen klare Fristen, um den Druck auf alle Beteiligten zu erhöhen, sich für das Thema einzusetzen", forderte der Münchner Rechtsanwalt in Potsdam. "Bislang befinden wir uns ausschließlich in einem wabernden Moralraum."

In Potsdam wurde gestern eine internationale Konferenz zum Thema "Raubkunst und Restitution" eröffnet. Hartung plädierte dafür, eine Frist bis 2020 für die Anmeldung von Ansprüchen zu setzen. "Diese Frist kann aber auch nur dann funktionieren, wenn bis dahin die Thematik durch eine lückenlose Provenienzforschung in den betroffenen öffentlichen und privaten Institutionen aufbereitet ist." Von Seiten der Erben war immer wieder ein solcher Schlussstrich kategorisch abgelehnt worden.

Nach Einschätzung von Hartung, der einer der Referenten auf der Tagung mit fast 300 Teilnehmern sein wird, ist Deutschland in Sachen Restitution von NS-Raubkunst "lediglich im europäischen Mittelfeld". "Es gibt bislang keine verbindlichen Regelungen, dabei müsste gerade Deutschland angesichts der historischen Verantwortung ein Vorreiter sein."

Zwar habe sich die Bundesrepublik 1998 mit der "Gemeinsamen Erklärung" in Umsetzung der Washingtoner Erklärung dazu verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, nach verschlepptem Kulturgut zu suchen und "eine faire und gerechte Lösung zu finden".

Nach Ansicht Hartungs, der auf internationales Kunstrecht spezialisiert ist, sind jedoch diese "guten Ansätze nicht konsequent fortgesetzt worden und auf halber Strecke stehen geblieben". Hartung weiter: "Es gibt keine klaren, gerichtlich durchsetzbaren Verpflichtungen." dpa

Abgedruckt u.a. in: Berliner Morgenpost vom 23. April 2007

2. "Wabernder Moralraum"

Kunstkritiker fürchten Weißwaschen von NS-Raubkunst im großen Stil

Von Claudia Van Laak

"Eine Debatte ohne Ende? Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum" lautet der Titel einer internationalen Konferenz, die derzeit das Potsdamer Moses Mendelssohn Zentrum veranstaltet. Kunstexperten fordern die Branche auf, sich kritischer mit der eigenen Geschichte zu beschäftigen und regten eine Art runden Tisch an.

(...)

Die entsprechenden Gesetze zur Wiedergutmachung sind längst ausgelaufen, es gibt keine klaren gesetzlichen Regeln. Deshalb finden Restitutionsverfahren in einem - von Rechtsanwalt Hannes Hartung so genannten - "wabernden Moralraum" statt.

Das hat vor allen Dingen den Nachteil, dass es keine rechtsstaatliche Kontrolle gibt solcher Entscheidungen, sie sind sehr intransparent, der Mauschelei wird Tor und Tür geöffnet, es ist nicht justiziabel, es ist ein freiwilliges Soft-Law, ein freiwilliges Procedere.

(..)

Ausgestrahlt in: Deutschland Radio Kultur am 24.04.2007

Vergangene Veranstaltungen

Seminar mit RA Dr. Hannes Hartung bei der Akademie für Recht und Steuern in Wien:

 

Kunstkauf für Unternehmen und Unternehmer  
Referent: Termin: Ort:
Dr. Andreas Cwitkovits, Rechtsanwalt in Wien 


Dr. Felicitas Kunth, Provenance Researcher, Dorotheum GmbH & Co KG 


Dr. Hannes Hartung,  
Rechtsanwalt in München 

 
22. März 2007,
von 9.00 bis 17.00 Uhr
ARS
Akademie für Recht & Steuern

Schallautzerstraße 2-4
1010 Wien

 



Folder:   Kunstkauf für Unternehmen und Unternehmer.pdf

Gebühr: € 420
exkl. 20% MwSt., inkl. schriftlicher Dokumentation,Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränke, Mittagessen. 20% Nachlaß für Konzipienten, Berufsanwärter und Notariats-Kandidaten
 
   
Weitere Informationen unter www.ars.at.

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Internationale Konferenz des Moses-Mendelssohn-Zentrums an der Universität Potsdam mit Referat von
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung

Folder als PDF

-Auszug aus dem Programm
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Eine Debatte ohne Ende?
Raubkunst und Restitution
im deutschsprachigen Raum
Ort: Altes Rathaus Potsdam


Sonntag, den 22. April 2007

18:00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Julius H. Schoeps

Grußworte
Prof. Dr. Sabine Kunst
Präsidentin der Universität Potsdam

Dr. Michael Naumann [Hamburg]
Staatsminister a.D.
Eröffnungsvortrag
Raubkunst oder Beutekunst?
Moralische Aspekte der Restitutionsdebatte
in den deutschen Medien

Montag, den 23. April 2007

Vormittag: 9:15 - 12:00 Uhr
Moderation: Prof. Dr. Christina von Braun [Berlin]

J. Christian Kennedy [Washington]
Special Envoy for Holocaust Issues
U.S. Department of State
The American Role in Art Restitution

RA Dr. Hannes Hartung [München]
Die Restitution von Raubkunst in den europäischen Mitgliedsstaaten – eine
rechtsvergleichende Bestandsaufnahme

PD Dr. Gerhard Charles Rump [Berlin]
Die Restitutionsthematik im Spiegel der deutschen Presse

 

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Archiv

 




Info

 







Dienstag, 21. November 2006 um 17.05 Uhr

SWR2 Forum


Druckmittel Drittes Reich?
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen

Es diskutieren:
Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Bernd Schultz, Geschäftsführender Gesellschafter des Berliner Auktionshauses Villa Grisebach
Dr. Hannes Hartung, Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches "Kunstraub in Krieg und Verfolgung"
Moderation: Susanne Kaufmann

Seit der Washingtoner Konferenz häufen sich Rückgabeforderungen jüdischer Erben an deutsche Kunstmuseen. Die Konferenz hatte 1998 eine neue Grundlage geschaffen durch die Formulierung, dass alle noch "unbekannten, vom NS-Staat beschlagnahmten und nicht zurück gegebenen Kunstwerke" aufgefunden und restituiert werden sollen. Eine juristische Verpflichtung für Deutschland ist das nicht, aber eine moralische Verantwortung wegen der historischen Hypothek. Bund, Länder und Kommunen haben daraufhin eine gemeinsame Erklärung verfasst und den Begriff des Beschlagnahmten erweitert. Seitdem geht es um "verfolgungsbedingt Entzogenes", und die Beweispflicht liegt bei den Museen. Wenn ein öffentliches Museum ein Kunstwerk erworben hat, das Verfolgten des NS-Regimes gehörte und das deren Sammlung zwischen 1933 und 1945 verlassen hat, dann ist es Aufgabe des Museums zu beweisen, dass das entsprechende Werk ohne Druck zu einem angemessenen Preis veräußert wurde und dass der Verkäufer das Geld tatsächlich erhalten hat. Weil sich in den Berliner Archiven keine entsprechende Quittung fand, hat das Land Berlin Ernst Ludwig Kirchner "Straßenszene", ein Schlüsselwerk des Expressionismus, herausgegeben. Die Entscheidung wurde von vielen Kennern der Szene kritisiert, weil bei ihnen der Eindruck entstanden war, es sei hier nicht um eine berechtigte Rückgabe an die Erbin Verfolgter gegangen, sondern um ein Business mit der Shoah als Druckmittel. Das Gemälde wurde kürzlich für 38 Millionen Dollar versteigert. Die Rechtsanwälte der Klägerin sollen bis zu 50 Prozent Provision erhalten haben. Nun hat die Restitutions-Debatte auch den deutschen Südwesten erreicht. Die Staatsgalerie Stuttgart soll Werke von Franz Marc und Lyonel Feininger zurückgeben, das Ludwig-Hack-Museum in Ludwigshafen ein Gemälde von Kirchner. Wieder stellt sich die Frage: Was ist legitim, was ist fair, was ist zu verwerfen? Und wo beginnt der deutsche Schuldstolz?

45 min.



 


 




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