Die Rechtsberatung unseres Kooperationspartners RA Dr. Hartung ist mit ausgewiesener Expertise und wissenschaftlichem Anspruch auf den Gebieten Kunst und Vermögen tätig:
1. Internationales Kunst/Urheber- und Kulturrecht mit besonderem Augenmerk auf die Beratungsgebiete Authentication (Echtheitsverfahren), Restitution und Transaktion (professionelles M & A am Kunstmarkt) einschließlich der Konzeption von Kunstfonds (auch im Ausland), der Begleitung bei der Regulierung von Kunstschäden und der umfassenden kunstrechtlichen Beratung im Zivil- wie im Verwaltungsrecht.
2. Beratung vermögender Privatpersonen in allen Fragen der steueroptimierten Vermögensstrukturierung, des Erbrechts (Gestaltung der Vermögensnachfolge), Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.
RA Dr. Hartung ist im JUVE Handbuch 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen aufgenommen worden (siehe dort S. 183).
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